Bürgerstiftung & Spenden

Vermögen stiften bedeutet Zukunft gestalten!

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
der gute Zusammenhalt in der Bevölkerung und dsa außergewöhnliche ehrenamtliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger haben in Bopfingen und seinen Teilorten schon immer einen sehr hohen Stellenwert. Gemeinsam sind wir stark! Dieses Motto wird bei uns seit Jahrzehnten aktiv gelebt. Unsere Visionen von einer lebens- und liebenswerten Stadt können wir auch in Zukunft nur gemeinsam umsetzen.
Die Stadt Bopfingen und die Kreissparkasse Ostalb haben mit ihren Zuwendungen von insgesamt 49.000,00 Euro den finanziellen Grundstein der Bürgerstiftung Bopfingen gelegt. Damit wollen wir gezielt und unabhängig Projekte fördern und unterstützen.
Wer stiftet, denkt voraus. Wer stiftet, handelt zukunftsorientiert. Wer stiftet, engagiert sich für seine Stadt. Mit Ihrer Zustiftung in unsere Bürgerstiftung helfen Sie mit, unsere Stadt zu gestalten und das Leben in Bopfingen und seinen Teilorten noch lebenswerter zu machen!
Ihr Dr. Gunter BühlerBürgermeister

Bürgerstiftung Bopfingen in der Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Ostalb

DE 23 6145 0050 1001 0843 85

OASPDE6AXXX

Verwendungszweck: Bürgerstiftung Bopfingen

(bitte ab 200,00 Euro angeben, ob Spende oder Zustiftung)

Zuwendungsmöglichkeiten und steuerliche Vorteile

Spenden

Spenden werden unmittelbar für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet. Bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte sind als Sonderausgaben jährlich abzugsfähig.

Zustiftungen zu Lebzeiten

Ihre Zustiftung erhöht das Stiftungsvermögen. Aus den Erträgen der Vermögensanlage werden die Stiftungszwecke dauerhaft verfolgt. Der oben beschriebene Sonderausgabenabzug steht Ihnen auch bei Zustiftungen offen. Zusätzlich können Sie als Stifter/Stifterin weitere Beträge in Höhe von 1 Mio. Euro (bei gemeinsam veranlagten Ehegatten 2 Mio. Euro) im Rahmen des Sonderausgabenabzugs geltend machen. Dieser Betrag kann steuerlich auf bis zu 10 Jahre verteilt werden.

Erbeinsetzung/Vermächtnis

Sie können Ihre Zuwendung an die Bürgerstiftung Bopfingen in der Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Ostalb in einer letztwilligen Verfügung (Testament/Erbvertrag) festlegen. Hierfür wird empfohlen, einen juristischen Berater zuzuziehen. Ein Stiftungsrat wacht dauerhaft darüber, dass die Erträge satzungsgemäß verwendet werden. Die Zuwendung an die Stiftung ist vollständig von der Erbschaftssteuer befreit.

Zustiftung durch Erben

Zustiftung geerbten Vermögens durch die Erben. Die Erbrigung der Vermögensgegenstände innerhalb von 24 Monaten nach dem Todesfall kann unter bestimmten Voraussetzungen zum rückwirkenden Erlöschen der angefallenen Erbschaftssteuer führen.

Ihrer Heimat etwas Gutes tun

Die Bürgerstiftung Bopfingen ist u.a. auf folgenden Gebieten zum Wohle der Bevölkerung der Stadt Bopfingen tätig:

  • Öffentliches Gesundheitswesen
  • Jugendhilfe
  • Altenhilfe
  • Kunst und Kultur
  • Denkmalschutz und Denkmalpflege
  • Bildung und Ausbildung
  • Naturschutz und Landschaftspflege
  • Wohlfahrtswesen
  • Rettung aus Lebensgefahr
  • Feuerschutz
  • Sport
  • Heimatpflege und Heimatkunde
  • Mildtätige Zwecke
  • Bürgerschaftliches Engagement zu Gunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke

Über die jährliche Verwendung der Erträge aus dem Stiftungskapital entscheidet der Stiftungsrat, der sich aus fünf Mitgliedern aus der Mitte der Gemeinde zusammensetzt. Die Mitglieder des Stiftungsrats werden durch den Gemeinderat der Stadt Bopfingen für die Dauer von vier Jahren bestellt. Ein Stiftungsbeirat berät den Stiftungsrat hinsichtlich der Vergabe der zur Erfüllung des Stiftungszwecks zur Verfügung stehenden Stiftungsmittel.

Anträge und Vorschläge kann jede/r Bürger/in einbringen. Das Wohl und der Wille der Stadt Bopfingen und seiner Bürger stehen im Mittelpunkt!

Gute Gründe für die Bürgerstiftung

  • Ich wecke und fördere das bürgerschaftliche Engagement in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen.
  • Ich werde zum Partner der Stadt Bopfingen bei der Gestaltung des sozialen und kulturellen Lebens.
  • Ich kann dauerhaft Projekte in Bopfingen zur Förderung des Gemeinwohls unterstützen.
  • Ich kann mit einer Zustiftung ein persönliches Zeichen setzen - für mich selbst, für meine Familie, für meine Stadt.
  • Ich kann etwas von dem weitergeben, was ich selbst im Leben erhalten habe und übernehme gesellschaftliche Verantwortung.
  • Ich kann meine Zuwendung an die Stiftung steuerlich geltend machen.
  • Ich kann anonym oder öffentlich stiften und damit etwas ewig Wirkendes schaffen.

Wir brauchen Ihre Unterstützung!

Wenn auch Sie sich als Stifterin oder Stifter fjür die Bürgerstiftung Bopfingen engagieren möchten, wenden Sie sich bitte an die Stadt Bopfingen oder an die Stiftungsexperten der Kreissparkasse Ostalb. Dort wird ausführliches Informationsmaterial für Sie bereitgehalten. Selbstverständlich nimmt die Bürgerstiftung Bopfingen nicht nur Zustiftungen, sondern auch Spenden entgegen. Stiftungszuweundgen können steuerlich geltend gemacht werden. Ab einem Betrag von 200,00 € erhöht Ihre Zuwendung das Stiftungsvermögen, soweit sie nicht als Spende gekennzeichnet wurde. Spenden sind in jeder Höhe möglich. Bitte geben Sie als Verwendungszweck bei Zuwendungen größer 200,00 € immer Ihre Anschrift an, damit wir Ihnen eine Zuwendungsbestätigung zukommen lassen können.

Hinweise

Die "Bürgerstiftung Bopfingen" wird als Unterstiftung in Form einer Zustiftung in der unselbstständigen Stiftung "Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Ostalb" von der DT Deutsche Stiftungstreuhand AG, Fürth, treuhänderisch verwaltet. Steuerlich wird Ihre Stiftung als Zustiftung zu der bereits bestehenden steuerbegünstigten Stiftung "Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Ostalb" behandelt.

Hinweis zur Datenverarbeitung: Die nicht anonymisierten Spenderdaten werden von der Stiftungstreuhänderin, DT Deutsche Stiftungstreuhand AG elektronisch gespeichert und dem Stiftungsrat der Bürgerstiftung Bopfingen übermittelt, um eine Danksagung zu ermöglichen.

Weitere Informationen

Kreissparkasse Ostalb
Sparkassenplatz 1
73430 Aalen

Stadt Bopfingen
Marktplatz 1
73441 Bopfingen