Bopfingen wird Reichsstadt
Mit der Ausdehnung des staufischen Reiches tritt auch Bopfingen aus dem Stand eines Dorfes heraus. 1138 werden erstmals Herren von Flochberg genannt. Bereits 1150 befindet sich die Burg Flochberg in staufischem Herzogsgut unter König Konrad III. Ministeriale der Staufer treten als adelige Bopfinger Familie 1153 auf den Plan. Inwiefern das für Bopfingen genutzte Wort ‚burgus‘ auf den städtischen Stand hinweist bleibt fraglich, sicher ist aber, dass Bopfingen sich in den Folgejahren und vor allem im 13. Jahrhundert zu einer freien und selbständigen Stadt entwickelte.
Ab 1241 ist Bopfingen erstmals in der Reichssteuerliste aufgeführt. Damit ist der unmittelbare Beweis auf die von nun an freie Reichsstadt Bopfingen gegeben. Die daraus resultierende Unmittelbarkeit eröffnet dem Ort zusätzliche Rechte. So auch das Stadtrecht, das Bopfingen ab dieser Zeit inne gehabt haben muss. Ende des 13. Jahrhunderts ist sowohl ein Ammann als auch ein Stadtrat erwähnt. Es folgt 1303 ein Schöffengremium und ab 1355 ein Bürgermeister. Die Errichtung einer Stadtmauer mit insgesamt 8 Toren und Türmen folgt nachweislich ab dem frühen 14. Jahrhundert. Jüdinnen und Juden sind ebenfalls ab 1241 in Bopfingen nachweisbar.
Im Spannungsfeld des Oettingischen Fürstenhauses und seines Landgebietes erstreitet sich Bopfingen zahlreiche Rechte. Mit der Verleihung der Feste Flochberg an die Grafen von Oettingen ziehen sich diese zunehmend aus der Stadt zurück. Durch die 1358 eingerichtete Landvogtei für Bopfingen, Nördlingen und Dinkelsbühl sind die drei Städte vor der Übernahme durch das Haus Oettingen als Reichsgut geschützt. Schließlich erwirbt Bopfingen durch Kauf das Ammannamt. Anfang des 15. Jahrhunderts wird Bopfingen das Recht auf Blutbann verliehen – die Gerichtsbarkeit liegt nun vollumfänglich in städtischer Hand.
Das Privileg auf vier Märkte im Jahr erhielt Bopfingen 1468 von Kaiser Friedrich III. 1498 wurde Bopfingen in das Städtekollegium des Reichstages aufgenommen und saß dort auf der schwäbischen Städtebank. Land- und Grundbesitz hatte Bopfingen zu dieser Zeit bereits umfassend, auch wenn sich die Stadt selbigen mit der Grafschaft Oettingen und dem Kloster Kirchheim in vielen Fällen zu teilen hatte.