Steuern

Die Stadt Bopfingen finanziert ihre Aufgaben, die sie für die Bürger wahrnimmt, zu einem großen Teil über Steuern und Abgaben.
Hier finden Sie die wichtigsten Steuern und Abgaben der Stadt Bopfingen auf einen Blick:

Hundesteuer

Hundesteuer
für den ersten Hund 72,00 €
für jeden weiteren Hund 144,00 €
für jeden Zwinger im Sinne von § 7 der Hundesteuersatzung (Zwingersteuer bis zu 5 Hunde im Zwinger) 144,00 €
für den ersten Kampfhund bzw. gefährlichen Hund gemäß Hundesteuersatzung 588,00 €
für jeden weiteren Kampfhund bzw. gefährlichen Hund gemäß Hundesteuersatzung 732,00 €

Grund- und Gewerbesteuer

Realsteuerhebesätze
Gewerbesteuer 360 %
Grundsteuer A 385 %
Grundsteuer B 380 %

Wasser und Abwasser

Wasserzinsgebühren ab 01.01.2021
1 cbm Wasserzins zzgl. gesetzl. MwSt. 2,26 €
Grundgebühr Wasserzähler Q3/4 zzgl. gesetzl. MwSt. 2,70 € / Monat
Grundgebühr Wasserzähler Q3/10 zzgl. gesetzl. MwSt. 6,50 € / Monat
Abwassergebühren ab 01.01.2022
Schmutzwassergebühr 1 cbm 2,43 €
Niederschlagswassergebühr 1 m² versiegelte Fläche 0,35 €
Grundgebühr Wasserzähler QN 6 zzgl. gesetzl. MwSt. 6,50 € / Monat

SEPA-Lastschriftmandat

Um den Arbeitsaufwand im Zusammenhang mit der Erhebung der gemeindlichen Steuern/Abgaben zu verringern, haben Sie die Möglichkeit am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen. Das bringt auch Erleichterungen für Sie:

  • Kein Gang zur Bank/Sparkasse
  • Kein Warten am Schalter
  • Kein Ausschreiben von Überweisungen/Schecks
  • Kein Überwachen von Zahlungsfristen