Steuern
Die Stadt Bopfingen finanziert ihre Aufgaben, die sie für die Bürger wahrnimmt, zu einem großen Teil über Steuern und Abgaben.
Hier finden Sie die wichtigsten Steuern und Abgaben der Stadt Bopfingen auf einen Blick:
Hundesteuer
Hundesteuer |
für den ersten Hund |
72,00 € |
für jeden weiteren Hund |
144,00 € |
für jeden Zwinger im Sinne von § 7 der Hundesteuersatzung (Zwingersteuer bis zu 5 Hunde im Zwinger) |
144,00 € |
für den ersten Kampfhund bzw. gefährlichen Hund gemäß Hundesteuersatzung |
588,00 € |
für jeden weiteren Kampfhund bzw. gefährlichen Hund gemäß Hundesteuersatzung |
732,00 € |
Grund- und Gewerbesteuer
Realsteuerhebesätze |
Gewerbesteuer |
360 % |
Grundsteuer A |
385 % |
Grundsteuer B |
380 % |
Wasser und Abwasser
Wasserzinsgebühren ab 01.01.2021 |
1 cbm Wasserzins zzgl. gesetzl. MwSt. |
2,26 € |
Grundgebühr Wasserzähler Q3/4 zzgl. gesetzl. MwSt. |
2,70 € / Monat |
Grundgebühr Wasserzähler Q3/10 zzgl. gesetzl. MwSt. |
6,50 € / Monat |
Abwassergebühren ab 01.01.2022 |
Schmutzwassergebühr 1 cbm |
2,43 € |
Niederschlagswassergebühr 1 m² versiegelte Fläche |
0,35 € |
Grundgebühr Wasserzähler QN 6 zzgl. gesetzl. MwSt. |
6,50 € / Monat |
SEPA-Lastschriftmandat
Um den Arbeitsaufwand im Zusammenhang mit der Erhebung der gemeindlichen Steuern/Abgaben zu verringern, haben Sie die Möglichkeit am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen. Das bringt auch Erleichterungen für Sie:
- Kein Gang zur Bank/Sparkasse
- Kein Warten am Schalter
- Kein Ausschreiben von Überweisungen/Schecks
- Kein Überwachen von Zahlungsfristen